Unterschrift auf die Unterlagen zur Gründung der Genossenschaft

Kurz gefragt

Fragen von Ortsgruppen zu Genossenschaft und Verein

Fragen von Ortsgruppen zu Genossenschaft und Verein

Auf Landesebene tut sich was. Für die 180 Ortsgruppen der Evangelischen Landjugend bleibt aber alles beim Alten. Natürlich könnt und sollt Ihr Euch mehr einbringen – auf Vereinsebene im z.B. Landesvorstand oder auf Genossenschaftsebene im Aufsichtsrat.

Müssen wir als Ortsgruppe…

…jetzt unsere Satzung ändern?

Nein. Die bisherige Ordnung der ELJ wurde in eine Vereinssatzung überführt. Satzungen der Ortsgruppen auf Grundlage der „alten“ Mustersatzung müssen nicht verändert werden. Falls bei Euch eine Satzungsänderung geplant ist, könnte man die Nennung des neuen Vereins „Evangelische Landjugend in Bayern e. V.“ als Rechtsträger ergänzen.

…dem Verein beitreten?

Nein. Ortsgruppen innerhalb des Landesverbands sind automatisch Vereinsmitglieder.

der Genossenschaft beitreten?

Nein. Genossenschaftsmitglieder wollen freiwillig mit Ihrer Einlage und Arbeit die Evangelische Landjugend unterstützen

Steigen die Mitgliedsbeiträge an?

Nein. Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge bleiben unverändert.

Wie kann man in der Genossenschaft mitmachen?

In der Genossenschaft Mitglied werden können vorerst nur Eure Kreis- und Bezirksverbände. Mitglieder aus Ortsgruppen können für Ihren Kreis- oder Bezirksverband im Aufsichtsrat der Genossenschaft aktiv werden.

Warum macht man den Aufwand eigentlich?

Mehr Sicherheit und Demokratie. Durch die bisherige Trägerschaft war ELJ immer nur Teil eines größeren Vereins – und auch an dessen Geschicke gebunden. Zukünftig ist ELJ komplett selbstständig und wird noch stärker von Euch getragen.

Total
0
Shares
You May Also Like